Anwalt – Anwältin

Sobald die gewaltausübende Person mit der Polizei zu tun hat, wird dem Opfer empfohlen, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten, um sich über seine Rechte auf zivilrechtlicher Ebene zu informieren.

Hat das Opfer keine Mittel, um einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten, kann es um unentgeltlichen Rechtsbeistand ersuchen. Der Anwalt oder die Anwältin, die es ausgewählt hat, wird den entsprechenden Antrag stellen. Der Rechtsbeistand gewährleistet den Zugang zur Justiz, nicht aber dessen Kostenlosigkeit, ausser grundsätzlich für die Opfer, die unter das OHG fallen.

Der Walliser Anwaltsverband bietet eine sofortige Rechtsberatung von maximal 20 Minuten zum Preis von CHF 20.- an. Hierzu kann man sich ohne vorgängige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten der Permanenz in die Lokalitäten von Sitten und Monthey begeben.

AUFTRAG

Sofortige Rechtsberatung: Ein Anwalt / eine Anwältin informiert die interessierte Person über ihre rechtliche Situation und die einzuleitenden Schritte.

Sie kann während der Öffnungszeiten der Permanenz ohne vorgängige Terminvereinbarung zum Preis von 20 Franken in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind grundsätzlich auf 20 Minuten beschränkt.

KONTAKT
Rue de la Dent Blanche 8
1950 Sitten
Permanenz: dienstags von 17:00 bis 19:00
 
Ancien Hôtel de Ville
Salle des commissions (Untergeschoss)
1870 Monthey
Permanenz: die vier ersten Dienstage im Monat von 17:00 bis 19:00

www.oavs.ch Auf der Website kann ein Anwalt oder eine Anwältin gesucht werden.
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Rechtliche Hinweise