1. Zwangsheirat – auch im Wallis
Zwangsheirat liegt vor, wenn eine Person des künftigen Ehepaars nicht die Möglichkeit hat, die Ehe abzulehnen, oder wenn sie von den Eltern, Schwiegereltern, der Verwandtschaft oder Gemeinschaft zur Heirat gezwungen wird.
Gemäss dem Gesetz darf eine Ehe nur bei
freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten
geschlossen werden (Art. 16 Abs. 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
sowie Art. 14 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Zwangsheirat
ist in der Schweiz verboten (Art. 181a Schweizerisches Strafgesetzbuch). Jede
volljährige Person hat das Recht zu heiraten und auch selbst zu entscheiden,
wen sie heiraten will.
Auch im Wallis gibt es junge Frauen und
Männer, die jemanden heiraten müssen, den sie nicht selbst für sich gewählt
haben, oder die von ihrem familiären Umfeld gezwungen werden, gegen ihren
Willen eine Ehe aufrecht zu erhalten. Zwangsheirat fällt unter den Bereich
häusliche Gewalt.
Die Betroffenen können eine Fachstelle für Opfer
häuslicher Gewalt oder eine Notunterkunft
kontaktieren.
Veröffentlicht am 7. Oktober 2021